UNTERSTÜTZUNG INKLUSIVER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

Antragsschluss Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Tageseinrichtungen im Rahmen der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einreichung von Interessensbekundungen seit dem 01. August 2022 nicht mehr möglich ist.

Wichtige Hinweise:

Die Erstellung der Zuwendungsbescheide verzögert sich aufgrund sehr hohem Arbeitsaufkommen weiterhin.

Sie habe zu Ihren Anträgen jeweils per Mail eine Zwischennachricht erhalten. Auf Basis dieser Mail können die bewilligten Materialien im Rahmen der beantragten Mittel bestellt werden. Materialbestellungen/Rechnungen können förderunschädlich auch im Jahr 2023 getätigt/ausgestellt werden.

Nach Abschluss der Bestellung beantragen Sie die Erstattung Ihrer Auslagen mit folgenden Schritten:

  • Laden Sie sich den unten stehenden Verwendungsnachweis herunter (beschreibbares PDF-Dokument).
  • Im Feld für das Aktenzeichen (AZ) tragen Sie die Förder-ID des Antrags ein, die Felder "Datum/Betrag aus dem Bescheid" lassen Sie leer.
  • In die Tabelle (Seite 3) tragen Sie analog zu den Spaltenüberschriften die jeweiligen Inhalte aus den Rechnungen ein.
  • Das Einsenden der Rechnungen ist nicht notwendig. Im Falle einer Prüfung fordern wir die Rechnungen an.
  • Den komplett ausgefüllten, unterschriebenen und abgestempelten Verwendungsnachweis senden Sie per Post an das FFB, Förderung Inklusion, Königstr. 14, 70173 Stuttgart.
  • Einsendeschluss für den Verwendungsnachweis ist der 31. März 2023
  • Eine Verlängerung der Frist ist leider nicht möglich

Alle Daten finden Sie auch im Qualitätsrahmen und den Förderrichtlinien (siehe unten).

Bitte sparen Sie sich die Kosten für ein Einschreiben (persönliche Zustellung) beim Versand des Verwendungsnachweises.

Ihre Anliegen und Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Anna Watzlawik gerne per Mail: foerderzuschuss.inklusion@ffb.kv.bwl.de


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Kontakt

Andreas Hirsch

Leitung Arbeitsbereich III

Andreas.Hirsch@ffb.kv.bwl.de

Telefon: +49 711 279-4238