
UNTERSTÜTZUNG INKLUSIVER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
Antragsschluss Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Tageseinrichtungen im Rahmen der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einreichung der Interessensbekundungen zum 31.07.2022 abgeschlossen ist. Wir können keine neuen Interessensbekundungen berücksichtigen.
Wichtige Hinweise:
Die Anträge zu den bereits geführten Beratungsgesprächen müssen zeitnah, spätestens bis zum 30.09.2022 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Die Verwendungsnachweise müssen zeitnah, spätestens bis zum 31.03.2023 eingereicht werden.
Alle Daten finden Sie ebenfalls im Qualitätsrahmen und den Förderrichtlinien.
Ihre Anliegen und Rückfragen beantwortet Ihnen Herr Andreas Hirsch.
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Kontakt

ANN-KATHRIN UMSTADT
Referentin Arbeitsbereich III
Ann-Kathrin.Umstadt@ffb.kv.bwl.de
Telefon: +49 711 279-4244