
Studie: Qualität durch Leitungszeit
Aktuelle Situation in Baden-Württemberg
Seit Januar 2020 wird den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg über Bundesmittel des Gute-KiTa-Gesetzes Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben finanziert (§2a KiTaG; §1 KiTaVO). Jede Einrichtung erhält Mittel, um der Kita-Leitung mindestens sechs Stunden pro Woche für pädagogische Leitungsaufgaben (Konzeptionsentwicklung, Teamentwicklung, Interaktionsentwicklung) zu gewähren, hinzu kommen Gelder für zwei Stunden pro Woche für jede weitere Gruppe in der Einrichtung. Ziel ist es, die pädagogische Qualität in den Kindertageseinrichtungen weiterzuentwickeln.

Methodik
Die vorliegende Evaluation über die Gewährung von Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen basiert auf den Angaben von 1.163 Leitungen und 180 Trägervertretungen und Fachberatungen. Es wurden Vergleiche der Größe, Trägerschaft und Qualifikation der Teilnehmenden der Stichproben mit landesweiten Statistiken gezogen (z. B. KVJS, 2021). Die Stichproben der Leitungen und Träger können als repräsentativ für die Kita-Landschaft in Baden-Württemberg gelten. Darüber hinaus fanden vier Fokusgruppen der Leitungen und jeweils zwei Fokusgruppen der Fachberatungen und zwei Fokusgruppen der Trägervertretungen statt mit sechs bis elf Teilnehmenden pro Gruppe.

Ergebnisse
Insgesamt zeigte sich, dass die wöchentliche Leitungszeit in weniger als der Hälfte der Kitas gesteigert werden konnte. Demnach erhält die Mehrheit der Leitungen denselben Umfang an Leitungszeit wie vor der Einführung. Besonders profitiert - von der Einführung der Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben - haben Leitungen ein- und zweigruppiger Kitas.
Die drei zentralsten Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass
- die Einführung der Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben als dringend notwendig von Leitungen, Trägern und Fachberatungen erachtet wurde.
- zur Ausübung der Konzeptions-, Team- und Interaktionsentwicklung ein höheres wöchentliches Kontingent an Leitungszeit aus Sicht der Leitungen nötig ist.
- jede zehnte Kita-Leitung im Frühjahr 2021 noch keine ausreichende Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben erhält, wie es gemäß der gesetzlichen Regelungen (§ 2a KiTaG; § 1 KiTaVO) vorgeschrieben ist.
Kontakt

Prof. Dr. Nataliya Soultanian
Leitung Forum Frühkindliche Bildung
Nataliya.Soultanian@ffb.kv.bwl.de
Telefon: +49 711 279-4230


Jan Manuel Hufnagel
Referent Arbeitsbereich I
Janmanuel.Hufnagel@ffb.kv.bwl.de
Telefon: +49 711 279-4231